ISO 14644-2: Vom Prüfplan zur risikobasierten Überwachungsstrategie

Klassifizierung ist eine Momentaufnahme

Eine Klassifizierung nach ISO 14644-1 belegt den Zustand eines Reinraums zu einem bestimmten Zeitpunkt. Über den Zustand am folgenden Tag sagt sie nichts aus. Genau diese Lücke schließt ISO 14644-2: Sie regelt, wie der Nachweis geführt wird, dass ein einmal qualifizierter Reinraum seine Leistung dauerhaft behält – und sie hat sich mit der Ausgabe 2015 vom reinen Prüfkalender zu einer Überwachungsstrategie weiterentwickelt.

Der Überwachungsplan als Kern der Norm

Im Mittelpunkt steht der Überwachungsplan. Er wird aus einer Risikobetrachtung abgeleitet und legt fest, an welchen Stellen gemessen wird, wie häufig, mit welchen Warn- und Aktionsgrenzen, wie auf eine Überschreitung reagiert wird und wann der Plan selbst wieder zu überprüfen ist. Die Norm gibt damit kein Schema vor, sondern verlangt eine begründete Entscheidung: Messstellen an den kritischen Punkten des Prozesses statt gleichverteilt über die Fläche, und Häufigkeiten, die zum Risiko des jeweiligen Bereichs passen.

Höchstintervalle für den Nachweis der fortgesetzten Konformität

Die Norm nennt Höchstintervalle, die im Regelfall nicht überschritten werden dürfen:

  • Klassifizierung der Partikelkonzentration: bei ISO Klasse 5 und reiner alle 6 Monate, oberhalb von ISO Klasse 5 alle 12 Monate.
  • Luftdruckdifferenz: alle 12 Monate – der Nachweis der Druckstufenkaskade zwischen den Bereichen.
  • Luftvolumenstrom bzw. Luftgeschwindigkeit: alle 12 Monate, je nach Strömungsform des Bereichs.
  • Ergänzende Prüfungen: Filterlecktest, Strömungsvisualisierung, Erholzeit und Containment-Leckage sind nach ISO 14644-2 optional und werden, wenn sie angesetzt werden, in Abständen von bis zu 24 Monaten durchgeführt.

Diese Intervalle sind der Regelfall, keine starre Grenze nach oben: ISO 14644-1:2015 lässt in 5.1 ausdrücklich zu, die Abstände zwischen den Klassifizierungen zu erweitern, wenn die Anlage mit Geräten zur kontinuierlichen oder häufigen Überwachung ausgestattet ist und die Überwachungsergebnisse innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben. ISO 14644-3:2019 geht in dieselbe Richtung: Die Risikobeurteilung legt die Intervalle fest, und Überwachungsdaten, Trends und Prüfergebnisse dienen dazu, sie zu bestätigen oder anzupassen. Eine Verlängerung ist damit möglich – aber nur mit Begründung und belastbarer Datengrundlage.

Im GMP-Umfeld gelten andere Fristen

Für die sterile Herstellung sind die ISO-Intervalle nicht der maßgebliche Maßstab. Der EU GMP Annex 1 nennt in 4.32 eigene Höchstintervalle für die Requalifizierung, gestaffelt nach GMP-Grad statt nach ISO-Klasse: sechs Monate für Grad A und B, zwölf Monate für Grad C und D – jeweils bezogen auf ein definiertes Prüfpaket aus Klassifizierung, Filterintegrität, Luftvolumenstrom, Druckdifferenz und Luftgeschwindigkeit. Zusätzlich ist nach Abhilfemaßnahmen und nach relevanten Änderungen zu requalifizieren. Zwei Prüfungen, die ISO 14644-2 als ergänzend führt, sind hier gesetzt: Der Integritätstest der Endfilter ist Pflichtbestandteil der Requalifizierung – VDI 2083 Blatt 2 empfiehlt ihn für jeden Schwebstofffilter ab H13 im 12-Monats-Raster –, und bei nicht turbulenzarmer Strömung tritt die Erholzeitmessung an die Stelle der Luftgeschwindigkeitsmessung.

Diskontinuierlich heißt nicht lückenhaft – in Grad C und D

Ein verbreitetes Missverständnis lautet, ein belastbarer Nachweis sei nur mit fest installierter Messtechnik zu führen. Im Anwendungsbereich der ISO 14644-2 und, im GMP-Umfeld, für die Reinheitsklassen Grad C und D trifft das nicht zu: Annex 1 verlangt dort in 9.12 ein auf Qualifizierungs- und Routinedaten gestütztes Monitoring, das eine wirksame Trendanalyse ermöglicht, ohne eine kontinuierliche Erfassung vorzuschreiben. Entscheidend ist, dass der Überwachungsplan begründet, vollständig umgesetzt und lückenlos dokumentiert ist. Mobile, wiederkehrende Messungen erfüllen diese Anforderung – vorausgesetzt, Termintreue, Messstellenzuordnung, Grenzwertbewertung und Trending sind nachvollziehbar belegt. Genau daran scheitern in der Praxis nicht die Messungen, sondern die Dokumentation.

Für Grad A und B gilt das ausdrücklich nicht. Annex 1 verlangt Partikelmonitoring über die gesamte Dauer der kritischen Verarbeitung einschließlich des Equipment-Aufbaus (9.16) sowie die kontinuierliche Überwachung des Grad-A-Bereichs für ≥ 0,5 µm und ≥ 5 µm mit mindestens 28 l/min, sodass alle Eingriffe, transienten Ereignisse und Systemverschlechterungen erfasst werden, mit Alarm bei Überschreitung der Warngrenze (9.17). Für Grad B wird ein vergleichbares System empfohlen, bei gegebenenfalls reduzierter Probenahmefrequenz (9.18), und in Grad A kommt kontinuierliches mikrobiologisches Luftmonitoring über die gesamte Dauer der kritischen Verarbeitung hinzu (9.24). Diskontinuierliche Messungen ersetzen das nicht.

Wo Moqlero ansetzt

Moqlero bildet den Überwachungsplan als Workflow ab: Messpunkte, Zuständigkeiten, Termine und Wiederholungen sind im System hinterlegt statt in einer Tabelle. Die Bewertung gegen die Grenzwerte erfolgt automatisch bei der Messung, der Report entsteht signiert direkt im Anschluss, und die Trendtypen liefern die periodische Bewertung, die der EU GMP Annex 1 zusätzlich verlangt. Für die kontinuierliche Überwachung in Grad A und B tritt Moqlero dabei nicht an die Stelle der fest installierten Systeme, sondern deckt die wiederkehrenden Qualifizierungs- und Requalifizierungsprüfungen ab. Was bei einer Inspektion gezeigt werden muss, ist damit nicht zusammenzusuchen, sondern abrufbar.

Ein Überwachungsplan ist nur so gut wie der Nachweis, dass er auch eingehalten wurde!