Der Clean-up-Test nach EU GMP Annex 1 weist nach, dass ein Reinraum nach dem Ende der Tätigkeit rechtzeitig wieder den geforderten Zustand erreicht. Dazu gehören drei Blöcke von Messungen: die Messungen vor der Tätigkeit, die Messungen während des Abklingens und die Messungen nach dem Erreichen des At-rest-Grenzwerts. Die Messungen vor der Tätigkeit verifizieren den Ausgangszustand, die Messungen danach den wieder erreichten At-rest-Zustand. Dazwischen liegen die Messungen während des Abklingens: Sie beginnen mit dem Ende der Tätigkeit und zeichnen den Verlauf der Partikelkonzentration auf, bis der Grenzwert der Reinheitsklasse wieder eingehalten ist – aus ihnen ergibt sich die Cleanup-Zeit. Die Anzahl der Messungen vorher und nachher ist je Messmethode in den Stammdaten hinterlegt.
Bislang wurden die Nachmessungen nur ausgelöst, wenn in den Messungen davor der Grenzwert der Reinheitsklasse überschritten worden war. Blieb der Raum unauffällig, endete der Test ohne Nachmessung – und damit ohne Messwerte, die den At-rest-Zustand danach belegen.
Die bisherige Logik war kein Versehen, sondern folgte unmittelbar aus der Definition der Cleanup-Zeit: Sie ist die Zeit, die der Raum benötigt, um von einer Grenzwertüberschreitung wieder in den geforderten Zustand zurückzukehren. Wurde der Grenzwert zu keinem Zeitpunkt überschritten, ist diese Zeit definitionsgemäß 0 – es gibt keine Erholung, die gemessen werden könnte, und eine Nachmessung hätte am Ergebnis nichts geändert. Genau deshalb wurden die Nachmessungen in diesem Fall nicht durchgeführt. Diese Bewertung ist unverändert korrekt und bleibt auch weiterhin gültig: Erweitert wird nicht die Berechnung der Cleanup-Zeit, sondern ausschließlich der Umfang des Nachweises.
Die Nachmessungen finden jetzt in jedem Fall statt, unabhängig davon, ob eine Grenzwertüberschreitung aufgetreten ist. Wurde der Grenzwert zu keinem Zeitpunkt überschritten, bleibt die ermittelte Cleanup-Zeit weiterhin 0 – an der Bewertung ändert sich also nichts. Was sich ändert, ist die Beweislage: Zu jedem durchgeführten Clean-up-Test liegen jetzt Messwerte vor, die den wieder erreichten At-rest-Zustand belegen.
Ein Protokoll, das im unauffälligen Fall keine Nachmessung ausweist, wirft bei jeder Prüfung dieselbe Frage auf: Wurde nicht gemessen, weil nichts zu messen war – oder weil die Messung ausgeblieben ist? Diese Unterscheidung lässt sich im Nachhinein nicht mehr treffen, und sie zu erklären kostet in einem Audit regelmäßig mehr Zeit, als die Messung selbst gedauert hätte. Mit durchgehenden Nachmessungen entfällt die Frage: Jeder Test hat denselben Aufbau und liefert dieselbe Art von Nachweis, unabhängig vom Ergebnis.
Am Ablauf im Reinraum ändert sich nichts. Sobald die Tätigkeit beendet ist, läuft die Sequenz aus Abkling- und Nachmessungen automatisch am Messgerät ab. Die Anzahl der Messungen vorher und nachher wird weiterhin je Messmethode in den Stammdaten gepflegt und muss dafür nicht angepasst werden.
Ein Nebeneffekt zeigt sich erst über mehrere Kampagnen hinweg: Weil jeder Test denselben Umfang hat, sind die Ergebnisse untereinander vergleichbar. Eine allmählich länger werdende Erholung – etwa durch zusetzende Filter oder veränderte Luftführung – wird dadurch früher erkennbar, weil auch die unauffälligen Tests Datenpunkte liefern statt Lücken.
Ein Nachweis, der nur im Auffälligkeitsfall entsteht, ist kein Nachweis!