Eine Messung im Betriebszustand ist nur dann aussagekräftig, wenn dokumentiert ist, welche Tätigkeiten während der Messung stattgefunden haben. Ohne diesen Bezug lässt sich später weder eine erhöhte Partikelkonzentration erklären noch die Repräsentativität des Messergebnisses belegen – ein Punkt, der bei Inspektionen regelmäßig aufgegriffen wird.
Zu jeder Messpunktgruppe wird eine Tätigkeitenliste geführt. Erfasst werden Vorname, Nachname, Abteilung, die ausgeführte Tätigkeit und ein optionaler Kommentar. Die Sollzahl ergibt sich aus der bei der Messung eingegebenen Personenanzahl, wobei mehrfache Einträge derselben Person einmal zählen. Bei Clean-up-Messungen wird je Einzeltest erfasst, bei Partikelmessungen je Messpunktgruppe – jeweils für Messungen mit und ohne Auftrag. Für Qualifizierungsmessungen, Partikel-Gas-Messungen und Nullmessungen entfällt die Erfassung.
Neu ist, dass die Art der Beglaubigung konfigurierbar ist. Beide Varianten sind gleichwertig dokumentiert, unterscheiden sich aber im Ablauf vor Ort:
Damit eine Bestätigung durch einen Zeugen trägt, muss die Tätigkeit selbst aussagekräftig beschrieben sein. Das Eingabefeld fasst deshalb bis zu 300 Zeichen statt bisher 30 und zeigt den Text vollständig an, ohne Scrollen. Die Vorschlagsliste aus den Stammdaten bleibt erhalten und zeigt Bezeichnung und Kurzbeschreibung; wird ein Eintrag gewählt, übernimmt das Freitextfeld genau den Text, der später im Protokoll erscheint – ergänzbar und kürzbar. Der vollständige Text wird gespeichert, übertragen und angedruckt, an keiner Stelle abgeschnitten.
Kann eine geforderte Bestätigung nicht erbracht werden, etwa weil die betreffende Person nicht mehr verfügbar ist, wird sie mit Angabe eines Grundes entwertet. Im Report erscheint an der Stelle der Tätigkeit der Hinweis „Unterschrift entwertet", der Grund steht im Kommentar. Entwertungen sind in der Liste farblich von echten Einträgen unterschieden. Datensätze werden dabei nie geändert oder gelöscht, sondern ausschließlich ungültig gesetzt – analog zum Ungültigsetzen einer Messung.
Ist die Erfassungspflicht aktiv, gilt eine vollständig gemessene Messpunktgruppe erst dann als abgeschlossen, wenn keine Tätigkeiten mehr offen sind – andernfalls bleibt sie in Bearbeitung. Wird ein Eintrag nachgereicht oder entwertet, aktualisiert sich der Status automatisch.
Wer im Reinraum arbeitet, gehört ins Protokoll – nachvollziehbar, vollständig und ohne Medienbruch!